Motion zur Anpassung Oberaufsichtsfunktion und Kompetenzen der Geschäfts-prüfungskommissionen der Gemeinden

Die nachfolgende Motion habe ich am 16. April 2015 eingereicht:

 

Die aktuell gültigen Bestimmungen des §102 des Gesetzes über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz) sieht in Abs. 3 vor:

Sie prüft, ob die Rechtsnormen generell richtig angewendet und die Gemeindeversammlungsbeschlüsse ordnungsgemäss vollzogen worden sind. Sie prüft nicht die individuelle Richtigkeit.

Gemeinderäte nehmen diese Formulierung hin und wieder zum Anlass, um der GPK die Prüfung eines Geschäftes zu verweigern. Sie verweisen dabei darauf, dass aus der Formulierung „vollzogen worden sind“ zu interpretieren sei, dass die GPK nur abgeschlossene Geschäfte prüfen könne. Häufig wird dabei nicht mehr zwischen dem politisch-strategischen Entscheid und der operativen Umsetzung unterschieden, so dass in Einzelfällen bis zum definitiven Abschluss Jahre vergehen können. Eine Prüfung ist dann häufig wenig zielführend, da nicht mehr korrigierbar. Es muss der GPK auch möglich sein, wie übrigens im Kanton auch, ebenfalls laufende Geschäfte zu prüfen. Andernfalls besteht das Risiko, dass gerade in grösseren, komplexeren und idR auch kostspieligen Geschäften nicht rechtzeitig auf Missstände aufmerksam gemacht werden kann. Mit Feststellungen und Empfehlungen der GPK kann auch Transparenz in den Ablauf von Geschäften gebracht werden. Dies angesichts der erfolgten Umstellung auf das Öffentlichkeitsprinzip zu rechtfertigen. Zudem kann auf den Zusatz „Sie prüft nicht die individuelle Richtigkeit“ verzichtet werden. Dieser nichtssagende Zusatz führt ebenfalls immer wieder zu Interpretationsproblemen, was nun die GPK prüfen kann und soll.

Der Regierungsrat wird beauftragt,
§102, Abs. 3 des Gesetzes über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz) wie folgt zu ändern:

Sie prüft, ob die Rechtsnormen generell richtig angewendet und die Gemeindeversammlungsbeschlüsse ordnungsgemäss vollzogen werden oder worden sind. Sie prüft nicht die individuelle Richtigkeit.

 Eingereicht an der Landratssitzung vom 16. April 2015

 

Die Überweisung dieser Motion wurde ABGELEHNT.

Die Gemeinde(rats)-Vertreter im Landrat haben sich gegen diese Änderung gewehrt. Sie haben realisiert, dass diese Anpassung die Oberaufsicht gestärkt hätte. Dieser Passus wird der Oberaufsicht gerne entgegengehalten, wenn es um die Prüfung eines konkreten Geschäftes geht. Dabei sind es i.d.R. konkrete Geschäfte, die die Aufmerksamkeit der Oberaufsicht auf sich ziehen. Zudem wird dieser Passus häufig falsch interpretiert und den Oberaufsichtskommissionen entgegengehalten. Eine Oberaufsichtskommission kann nie Entscheide fällen, sondern nur Empfehlungen aussprechen. Aber selbst das ist einzelnen „Dorfkönigen und -königinnen“ zu viel.

 

 

Hanspeter Weibel

Was ist mir aufgefallen

Seit Februar 2010 bin ich nun im Landrat. Wenn mir etwas besonders auffällt oder es Wert ist zu kommentieren, dann steht es hier (diese Beiträge erschienen auch im Bibo und Binninger Anzeiger):

17.09.2015 Rückblick auf die Legislatur 2011-2015 Teil 3
10.09.2015 Rückblick auf die Legislatur 2011-2015 Teil 2
03.09.2015 Rückblick auf die Legislatur 2011-2015 Teil 1
16.04.2015 Motion: Oberaufsichtsfunktion und Kompetenzen der Geschäfts-prüfungskommissionen der Gemeinden
24.11.2011 Teilrevision des Finanzausgleichsgesetz
23.06.2011 Einbürgerung nur, wenn wirtschaftlich selbständig!
16.06.2011 Fluglärmkommission abschaffen
27.02.2011 Schweizer werden als Sozialhilfebezüger?
29.01.2011 Simulation einer Wiedervereinigung
19.12.2010 Finanzlage und Budget 2011
08.11.2010 Vom Umgang mit fremdem Geld
17.10.2010 Fluglärmbericht
23.05.2010 2 x Nein zu den Depot-Initiativen der Grünen
11.02.2010 Hanspeter Weibel rückt für Fredy Gerber in den Landrat nach

23.6.2011 Einbürgerung nur, wenn wirtschaftlich selbständig!

Meine am 3. März dieses Jahres eingereichte Motion zur Anpassung des Bürgerrechtsgesetzes wurde am 9. Juni behandelt. Zentral wurde darin gefordert: „Die Erteilung des Kantonsbürgerrechtes setzt eine gesicherte Existenzgrundlage voraus.“ Im einzelnen wurde festgehalten: „Eine gesicherte Existenzgrundlage ist zum Vornherein nicht gegeben bei einer Fürsorgeabhängigkeit, übermässigen Schulden im Verhältnis zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, mehrfachen Betreibungen, Vorliegen einer Pfändung oder eines Verlustscheines, Vorliegen eines Konkurses in den vergangenen fünf Jahren.“ Zudem sollten in den vergangenen zehn Jahren bezogene öffentliche Unterstützungsleistungen und bevorschusste Krankenkassenprämien und Kosten für die unentgeltliche Rechtspflege zurückbezahlt worden sein.
Die Bestimmungen habe ich 1:1 dem seit 1.1.2006 in Graubünden in Kraft stehenden Bürgerrechtsgesetz entnommen. Weil sich dieses Gesetz bewährt hat und auch schon diverse juristische „Angriffe“ überstanden hat.
Eigentlich eine klare Sache. Meinte ich. Irrtum. Die Regierung wollte die Motion lediglich als Postulat entgegennehmen. Dass die Linke mein Anliegen nicht teilt, war mir klar. Aber erst mit der gütigen Hilfe der CVP konnte das in ein Postulat umgewandelte Anliegen mit 40 zu 36 Stimmen versenkt werden. So dass wir weiterhin Sozialhilfebezüger einbürgern. Nach der Einbürgerung erfolgt dann der Familiennachzug (selbstverständlich auch sozialhilfebeziehend!) und wen wunderts: Dann kann sich die CVP als sozialhilfeverteilende Familienpartei wieder profilieren.
Hanspeter Weibel, Landrat SVP

16.6.2011 Fluglärmkommission abschaffen

Im Mai 2011 habe ich ein Postulat eingereicht, mit dem Begehren, die Fluglärmkommission sei abzuschaffen. Ein Gremium, das seinen Auftrag nicht erfüllt, sei überflüssig. Unter anderem zitierte ich aus dem Bericht der Umwelt- und Energiekommission: „Die Art und Weise, wie die FLK ihren Auftrag wahrnimmt, wurde in der Kommission heftig kritisiert und war Gegenstand intensiver Diskussionen. Mit ihrem Bericht verwaltet und analysiert die FLK den Fluglärm lediglich. Sie kommt damit ihrem eigentlichen Auftrag nicht oder nur ungenügend nach und trägt somit dem Unmut in weiten Tei-len der Bevölkerung keine Rechnung. Aus Sicht der Kommission fehlt im Bericht der FLK die kritische Auseinandersetzung mit dem Fluglärm, insbesondere sind auch kei-ne Bestrebungen der FLK erkennbar, aus eigener Initiative Vorschläge und Ansätze zur Reduktion des Lärms einzubringen. Problematisch ist aus Sicht der Kommission insbesondere auch die Zusammensetzung der FLK, welche eine angemessene Vertre-tung der Interessen der Bevölkerung der Region Basel verunmöglicht.“
Das Postulat hat offenbar einigen Wirbel ausgelöst. Verständlich fühlte sich die Flug-lärmkommission angegriffen. Nun, bis zur Behandlung des Postulates und der Um-setzung wird noch viel Zeit vergehen und die Fluglärmkommission wird demnächst wieder vom Regierungsrat für die nächsten 4 Jahre gewählt. Bemerkenswert ist die Neuerung: Es werden zusätzlich auch Ersatzdelegierte gewählt. Begründung: Insbe-sondere die Bevölkerungsvertreter hätten nicht immer an den Sitzungen teilnehmen können. Mir ist aber noch etwas anderes aufgefallen: Alle Berichte der Fluglärmkom-mission wurden immer einstimmig verabschiedet. Also sind offenbar auch die Bevöl-kerungsvertretungen mit den Vertretern von Behörden und Flughafen einer Meinung. Man kann also getrost Land- und Gemeinderätin A.S. aus Binningen als Bevölke-rungsvertretung erneut delegieren. Die Richtigkeit meiner Forderung wird damit nur bestätigt.
Hanspeter Weibel, Landrat SVP,
Mitglied der Umweltschutz- und Energiekommission (UEK)

27.2.2011 Schweizer werden als Sozialhilfebezüger?

An der letzten Landratssitzung wurde ein Postulat von Patrick Schäfli behandelt; er forderte darin, dass Einbürgerungen nur noch bei gesicherter Existenzgrundlage erfolgen dürften. Während viele Staaten (USA, Kanada, Australien etc.) strenge Einwanderungsbedingungen kennen und die Einreise z.T. nur erteilen, wenn jemand den Nachweis erbringt, dass er für seinen Lebensunterhalt selbständig aufkommen kann, ist diese Voraussetzung bei uns noch nicht einmal für die Einbürgerung vorgesehen. So kommt es immer wieder vor, dass Personen, die z.T. jahrelang Sozialhilfe bezogen haben, bei uns eingebürgert werden. Und dann sind Tür und Tor offen für den „Familiennachzug“. Der Regierungsrat sieht keine Notwendigkeit, die Erteilung des Bürgerrechtes im Sinne des Postulanten zu verschärfen und wollte das Postulat abschreiben. Er beabsichtigt, bei der Einbürgerung nur Kriterien wie „missbräuchlichen Bezug der Sozialhilfe“ oder „selbstverschuldete Sozialhilfeabhängigkeit“ zu Grunde zu legen. Der Landrat hat die Abschreibung des Postulates erfolgreich verhindert. Zugleich habe ich eine Motion eingereicht, die klare Verhältnisse schaffen soll: Keine Einbürgerung von Personen, die nicht wirtschaftlich selbständig sind. Und allfällig bezogene Sozialhilfe der letzten 10 Jahre muss zurückbezahlt sein. In den offiziellen Unterlagen des Bundesamtes für Migration steht unter dem Titel „Auswanderung“ (www.swissemigration.ch): „ Es ist leider eine Tatsache: Kein Staat der Welt hat Inte-resse an …., welche die Sozialwerke belasten.“ Wie wäre es, wenn wir die Auswande-rungsempfehlungen auch zu Einwanderungsbestimmungen erheben würden?
Hanspeter Weibel, Landrat SVP

8.11.2010 Vom Umgang mit fremdem Geld

Im letzten Bibo hat Ernst Bringold die Frage einer Einwohnerin „Was macht Bottmingen mit meinen Steuern?“ beantwortet und dabei den Einflussbereich des Gemeinderates etwas gar bescheiden dargestellt. Aber grundsätzlich sind seine Ausführungen richtig und als Landrat, der sich zudem ausgeglichene Finanzen auf die Fahne geschrieben hat, muss man diese Frage sehr ernst nehmen. Der Kanton Basel-Landschaft hat grössere Finanzprobleme. Ein strukturelles Defizit führt dazu, dass das Budget 2011 einen Fehlbetrag von über 90 Mio. aufweist und mittels Auflösung von zuvor gebildeten Reserven der Versuch unternommen wird, die dank Defizitbremse gesetzlich vorgeschriebenen Steuererhöhungen, vorerst zu vermeiden. Die SVP hat bereits vor einem Jahr das Budget zurückgewiesen und Einsparungen von rund 68 Mio. verlangt. Ebenso hat sie sich – erfolglos – gegen die Einführung der Defizitbremse gewehrt, da diese de jure eine automatische Steuererhöhung ohne Volksentscheid darstellt.
Was ist zu tun? Die SVP Fraktion hat im Hinblick auf die Budgetdebatte im Dezember Anträge gestellt, wie sie in jedem Haushalt oder Unternehmen in einer vergleichbaren Situation ohne Wenn und Aber auch diskutiert würden.
1. Ausgabenreduktion von 3.5%: Es ist Aufgabe von Regierung und Verwaltung aufzuzeigen, wo diese 3.5% eingespart werden können. Wir meinen, 3.5% sind eine bescheidene Forderung, bringen aber ca. 80 Mio. Einsparungen. Unternehmen im Privatsektor machen fast jährlich ähnliche Überprüfungen.
2. Überprüfung aller Verpflichtungskredite: Es handelt sich hier um vom Landrat beschlossene Zusagen an unterschiedlichste Empfänger, die sich im Laufe der Jahre angesammelt haben. Darunter fallen auch Subventionen. Hier drängt sich eine Überprüfung auf deren Notwendigkeit auf.
3. Rückweisung des Budgets, falls keine namhaften Einsparungen auf der Aufgabenseite beschlossen werden.
Zusätzlich wurden Anträge eingereicht, die zum Ziel haben, eine echte Schuldenbremse einzuführen und den Steuererhöhungs-Automatismus zu verhindern.
Die SVP steht zu ihrer Aussage im Parteiprogramm: Ausgeglichener Staatshaushalt!
P.S. Dies ist mit ein Grund für die Ablehnung der Steuergerechtigkeitsinitiative. Nur der Steuerwettbewerb zwingt die Politik, Steuergelder massvoll einzusetzen. Sich am schlechten Beispiel zu orientieren führt zu Steuererhöhungen und Ausgabenschlendrian.
Hanspeter Weibel, Landrat SVP

17.10.2010 Fluglärmbericht

Der Landrat debattierte am 14. Oktober den Bericht der Fluglärmkommission. Wie schon zuvor in der Umweltschutz- und Energiekommission, habe ich beanstandet, dass die Fluglärmkommission ihren Auftrag nicht erfülle. Dieser lautet klar und unmissverständlich:
• Verhinderung der Zunahme der Lärmbelastung
• Reduktion der Lärmbelastung auf ein Masse, welches die Bevölkerung in ihrem Wohlbefinden nicht erheblich stört.
• Ausschöpfung der Massnahmen zur weiteren Reduktion der Lärmbelastung, die technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar sind.
Auch bei aufmerksamstem Studium des Berichtes findet man nicht einen Ansatz zur Erfüllung dieses Auftrages im Bericht. Im Gegenteil, die Kommission konzentriert sich darauf, den Fluglärm zu verwalten, zu erklären und gibt im wesentlichen die Haltung und Feststellungen des Euro-Airports wieder.
Der Landrat hatte den Bericht zur Kenntnis zu nehmen. Andere Mittel oder Möglich-keiten (wie z.B. Rückweisung) hat er nicht. So habe ich denn darauf plädiert, den Antrag, als Zeichen der Nicht-Ausführung des Auftrages, „Nicht zur Kenntnis zu neh-men“, bzw. im Minimum sich zu enthalten.*
Dass Regierungsrat Ballmer, als Verwaltungsrat des Euro-Airports, den Bericht vertei-digte und sogar davon sprach, der Fluglärm hätte seit 2002 abgenommen, zeigt, dass er die Veränderungen, welche seit Dezember 2007 mit der Einführung des ILS 33 stattgefunden haben, nicht zur Kenntnis nehmen will.
Immer wieder wird darauf hingewiesen, das ILS 33 diene der Sicherheit. Wie ich dies schon einmal dargelegt habe, hat dies aber zur Erhöhung des Gesamtrisikos in den Südanflug-Gemeinden geführt. Im wesentlichen diente die Einführung der Betriebs-Sicherheit des Euro-Airports. Denn damit riskieren die Fluggesellschaften nicht mehr, bei schlechter Sicht und starkem Nordwind einen Ausweichflughafen anzusteuern. Und dass vor Dezember 2007 eine Rückenwindkomponente von 10 Knoten bei Anflügen aus dem Norden galt, will heute offenbar beim Flughafen auch niemand mehr zur Kenntnis nehmen. Die Wiedereinführung dieser Regel würde zu einer massiven Reduktion der Südanflüge führen.
Hanspeter Weibel, Landrat SVP
* Abstimmungsverhalten Landräte Binningen/Bottmingen: Ja-Stimmen: von Bidder Urs EVP, Van der Merwe Judith FDP Nein-Stimmen: Joset Marc SP, Weibel Hanspeter SVP Enthaltung: Agathe Schuler EVP Abw: Bänziger Rahel Grüne, Fünfschilling Bea FDP

23.05.2010 2 x Nein zu den Depot-Initiativen der Grünen

Meine erste Kommissionssitzung in der Umwelt- und Energiekommission würde ich als „spannend“ bezeichnen. Thema „Depot-Initiativen“. Es ging dabei insbesondere um die Verabschiedung des Kommissionsberichtes an den Landrat und die Formulierung des Gegenvorschlages des Regierungsrates. Alle (mit 2 Ausnahmen) waren sich einig, dass der Gegenvorschlag konkret, rasch umsetzbar und mit Finanzierungszusagen der beteiligten Unternehmen die optimale Lösung seien. Eigentlich würden die Grünen mit dem Festhalten an ihren Initiativen eine rasche Lösung behindern. So der Tenor in der Kommission. Überrascht hat mich nur, dass auch die SP diese Haltung unterstützt. Nun muss das Volk entscheiden. Sollten sich die Grünen mit ihren Initiativen durchsetzen, wäre ein jahrelanger Rechtsstreit programmiert und Bezahlen müsste am Schluss der Steuerzahler.
Deshalb 2x Nein zu den Initiativen. Und wenn Sie mögen: 1 x Ja zum regierungsrätlichen Gegenvorschlag.
Hanspeter Weibel, Landrat, Präsident SVP Bottmingen