23.6.2011 Einbürgerung nur, wenn wirtschaftlich selbständig!

Meine am 3. März dieses Jahres eingereichte Motion zur Anpassung des Bürgerrechtsgesetzes wurde am 9. Juni behandelt. Zentral wurde darin gefordert: „Die Erteilung des Kantonsbürgerrechtes setzt eine gesicherte Existenzgrundlage voraus.“ Im einzelnen wurde festgehalten: „Eine gesicherte Existenzgrundlage ist zum Vornherein nicht gegeben bei einer Fürsorgeabhängigkeit, übermässigen Schulden im Verhältnis zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, mehrfachen Betreibungen, Vorliegen einer Pfändung oder eines Verlustscheines, Vorliegen eines Konkurses in den vergangenen fünf Jahren.“ Zudem sollten in den vergangenen zehn Jahren bezogene öffentliche Unterstützungsleistungen und bevorschusste Krankenkassenprämien und Kosten für die unentgeltliche Rechtspflege zurückbezahlt worden sein.
Die Bestimmungen habe ich 1:1 dem seit 1.1.2006 in Graubünden in Kraft stehenden Bürgerrechtsgesetz entnommen. Weil sich dieses Gesetz bewährt hat und auch schon diverse juristische „Angriffe“ überstanden hat.
Eigentlich eine klare Sache. Meinte ich. Irrtum. Die Regierung wollte die Motion lediglich als Postulat entgegennehmen. Dass die Linke mein Anliegen nicht teilt, war mir klar. Aber erst mit der gütigen Hilfe der CVP konnte das in ein Postulat umgewandelte Anliegen mit 40 zu 36 Stimmen versenkt werden. So dass wir weiterhin Sozialhilfebezüger einbürgern. Nach der Einbürgerung erfolgt dann der Familiennachzug (selbstverständlich auch sozialhilfebeziehend!) und wen wunderts: Dann kann sich die CVP als sozialhilfeverteilende Familienpartei wieder profilieren.
Hanspeter Weibel, Landrat SVP